Bericht aus dem Stadtbezirksbeirat vom 3. Februar 2020
Die Sitzung ging diesmal recht lang, so lang, dass ich um 22 Uhr ging, um meine Bahn noch zu erreichen. Dadurch fehlt der letzte Punkt „Informationen“, ich bitte um Nachsicht. Die Verzögerungen im Ablauf ergaben sich dann auch nicht aus den Tagesordnungspunkten zu den Anträgen, sondern aus den Informationen zur Woche des guten Lebens.
3. Dresdner Bildungsbericht
Die Leiterin des Bildungsbüros stellt den 3. Dresdner Bildungsbericht vor. In diesem werden u.a. „übergreifende Phänomene“ dargestellt, wie Zusammenhänge zwischen sozio-ökonomischen Hintergründen und Bildungserfolgen. Dies verläuft entlang der Faktoren Soziale Ungleichheit, Geschlecht, Migrationshintergrund und Integration/Inklusion. Die allgemeine Entwicklung ist besser geworden, jedoch in einigen Stadtteilen auch schlechter. Die Neustadt schneidet recht gut ab. Vielen Kindern fehlt vor allem Bewegung. Den gesamten Bericht und die Kurzfassung findet ihr hier. Beim Thema Migrationshintergrund und Bildung sticht hervor, dass auch die soziale Belastungslage eine große Rolle spielt. In jedem Indikator sind Jungen gegenüber Mädchen benachteiligt, jedoch sind die Gymnasialempfehlungen gleich verteilt. Trotz dessen, dass Mädchen und junge Frauen im Bildungssektor nicht benachteiligt sind, spiegelt sich dies im Arbeitsleben nicht wider. Weniger Schüler:innen sind in Förderschulen, jedoch verlässt diese ein Großteil ohne verwertbaren Bildungsabschluss, was ausdrücklich nicht an der Qualität der Abschlüsse als an der Anerkennung am Arbeitsmarkt liegt.
Vorstellung: Woche des guten Lebens
Im Rahmen des Wettbewerbs Zukunftsstadt 2025 hat die Landeshauptstadt Dresden als eines von 8 Projekten die Förderung von Real-Laboren durch das BMBF gewonnen. Mit dem teilweise durch Bürgerbeteiligung entstandenen Konzept sollen Ideen für eine zukunftsfähige Stadtgestaltung getestet werden. Träger des durch den Oberbürgermeister beauftragten Projektes ist der BUND.
Im Projekt Woche des guten Lebens soll ein Teil der Äußeren Neustadt vom 30. August bis 6. September für den motorisierten Individualverkehr gesperrt werden. Der Straßenraum wird dann von Anwohnenden gestaltet. Ziel ist es, den Austausch und die Interaktion im Stadtraum zu fördern und emissionsarme und lärmreduzierte Mobilität zu testen. Es soll Wissen generiert werden zur Reduzierung von Nutzungskonflikten und Belastungen und zur Gestaltung des Straßenraumes.
Zurzeit wird das Verkehrskonzept mit Bürgerinnen und Bürgern der Neustadt geplant, zusätzlich macht das Projektteam seine Runde in der Stadtpolitik, Stadtverwaltung und den Gewerbeverbänden. Es werden Ausweichflächen für parkende Autos gesucht, Konzepte für den Lieferverkehr, für mobilitätseingeschränkte Personen und die Rettungsdienste.
Das Projekt wird wissenschaftlich durch das Institut fürs Verkehrswesen der TU Dresden begleitet.
Unsere Gedanken und Forderungen zu einer Autofreien Neustadt findet ihr hier.
7. Kinderfest Alaunpark
Das nichtkommerzielle Kinderfest bittet um Unterstützung von 4.500 € für eine „Kinder-BRN“ am 30. Mai im Alaunpark. Damit sollen u.a. Honorare für die Künstler:innen finanziert werden. Der Förderantrag wird einstimmig angenommen.
Chancen für die Chancenlosen
Das tolle Projekt war vor kurzem erst im Bezirksrat und wird auch dieses Mal wieder einstimmig gefördert.
Tischtennisplatte am Bischofsplatz
Die Tischtennisplatte am Bischofsplatz wird kommen, der Fördersumme wurde einstimmig zugesagt.
Auflösung des Treuhandvermögens der Sanierungsgebiete Pieschen, Hechtviertel und Äußere Neustadt – Verfahrensweise
Ab 2020 werden die Sanierungsgebiete Hechtviertel und im folgenden Jahr Pieschen und Äußere Neustadt aufgelöst. In diesen Gebieten wurden Grundstücke und Gebäude mit Fördermitteln des Bundes und der EU saniert. Dafür wurden die Immobilien in Treuhandgesellschaften eingegliedert, in der Neustadt ins Anlagevermögen der Stesad. Dort werden sie nun nach Auslaufen der Sanierungsgebiete herausgelöst: Die Gebäude mit hauptsächlichen Wohnzweck gehen an die WiD, eine Kita, Gebäude des Heinrich-Schütz-Konservatoriums und die Gemeinschaftsunterkunft Hechtstraße 32 gehen an die Landeshauptstadt. Dadurch kann die Stadt die Belegungsrechte sicherstellen.
Ich fragte nach, warum die Rothenburger Straße 40 nicht mit übertragen werde. Herr Pieper vom Stadtplanungsamt erklärte mir daraufhin, dass das viele Gebäude um das Nordbad betrifft: Diese wurden mit EU-Fördermitteln in die Nordbad-Sanierung mit eingebunden und verbleiben deshalb im Anlagevermögen der Stesad.
Ein Ergänzungsantrag kommt von der SPD, dass der Parkplatz auf der Seifhennersdorfer und Sebnitzer/Ecke Alaunstraße ebenso der WiD übergeben werden sollen. Die Stadt entgegnet, dass die Verdichtung in der Äußeren Neustadt u.a. zu Überwärmung in den Sommermonaten führt. Auch hat eine Bürgerwerkstatt vor vielen Jahren die Freilassen der Flächen gefordert. Grünflächen seien sehr schwierig gewesen, weshalb jetzt Parkplätze dort sind. Laut Aussage von Herrn Pieper hat die WiD verlautet, dass Gebäude an der Stelle nicht wirtschaftlich sind. Stadtrat Lichdi hält ein Plädoyer, dass Sozialwohnungen in der Neustadt dringend notwendig sind und die WiD mitnichten erklärt habe, dass Mietwohnungen an der Stelle unrentabel seien.
Klemens Schneider (Grüne) bringt noch den Antrag ein, das Gemeinschaftsgebäude auf der Hechtstraße 32 (Obdachlosenunterkunft) ebenfalls der WiD zuzuordnen.
Die Ergänzungsanträe der SPD und der Grünen werden wir der Gesamtantrag angenommen.
Bebauungsplan Nr. 357 B, Dresden-Neustadt Nr. 39, Leipziger Straße/Neustädter Hafen
Die USD-Hafencity: Ein zehnjähriger Kampf zwischen Parks für alle samt Retentionsflächen für Hochwasser und Investoreninteressen. 2016 gab es ein Werkstattverfahren mit enormer Bürgerbeteiligung, wonach sich der jetzige Bebauungsplan richtet. Das im Bau befindliche Hotel auf dem Gelände hatte bereits Richtfest. Im Großen und Ganzen lässt sich sagen, dass der Plan mit nicht-gebundenen Mietwohnungen für den Investor aufgegangen ist: Lediglich 30 der 350 Wohnungen sind Sozialwohnungen.
Ich frage nach den Retentionsflächen, da im alten Plan die Tiefgaragen der Gebäude für den Hochwasserschutz herhalten sollten. Die Gebäude selbst werden auf über HQ100 Niveau angehoben, indem der Boden unter ihnen aufgeschüttet wird. Für die dadurch verschwindende Retentionsfläche (ca. 40.000m³) wird in Übigau Ersatz durch den Bauherren ausgehoben – vermutlich ist der Aushub in Übigau der Aufschutt an Ort und Stelle.
Klemens Schneider (Grüne) bringt einen Ergänzungsantrag ein, um die Tiefgaragenausfahrten so zu gestalten, dass eine Gefährdung von Fußgängern und Radfahrenden ausgeschlossen wird. Außerdem stellt er die Frage, wie die bestehende Kultur am Ort gewährleistet werden kann. Das Amt antwortet ausweichend und verweist auf zukünftige Bebauungspläne und den politischen Willen.
Es gibt weiterhin die Frage nach einer 24h Durchwegbarkeit des Geländes für die Öffentlichkeit. Diese wird bestätigt.
Der Antrag wird mit 11 Ja-stimmen bei 3-Gegenstimmen (durch mich, Charlotte von der PARTEI und Jutta Wieding/Grüne) und 3 Enthaltungen (Grüne, Linke) angenommen.
Wettbewerbsergebnis Königsufer/Neustädter Markt
Diese Vorlage war bereits im Dezember auf der Sitzung, wurde dort jedoch nicht behandelt. Der Entwurf wird vorgestellt. Marcel Ritschel (LINKE) reicht einen Ersetzungsantrag ein, der die Erhaltung der denkmalgeschützten Brunnen fordert. Dieser Änderungsantrag wird mit 6/6/5 abgelehnt, der Hauptantrag mit 10/2/5 angenommen.
Aufstellung Bebauungsplan Königsufer und Neustädter Markt
Johannes Lichdi hat dann auch gleich einen Antrag zum Königsufer eingebracht, der den Siegerentwurf um einige Punkte spezifiziert. Thiele von der CDU fordert eine punktweise Abstimmung, die ich sonst eingefordert hätte. Lichdi nimmt dies mit Unmut auf, am Ende werden alle Punkte angenommen.
Infos/Hinweise/Anfragen
Ich verlasse die Sitzung, um kurz vor 22 Uhr um meine Bahn zu erwischen. Aus den bereitliegenden Materialien für die Bezirksräte lässt sich noch folgendes sagen:
- Es gab eine Anfrage zum abgesenkten Bordstein an der Conradstraße/Höhe Bischofsplatz: Es wurde gefragt, ob dort das Parken zulässig ist und ob nicht ggf. ein Schild darauf hinweisen könnte. Die Antwort der Straßenverkehrsbehörde lautet, dass dort nicht alle Punkte für ein Parkverbot durch Bordsteinabsenkung zutreffen und damit kein Handlungsbedarf besteht.
Bis zum nächsten Bericht,
Anne Herpertz | Jan Kossick |
Neustadtpiratenbüroleiterin | Bezirksrat für die Neustadt |